|
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen1. ALLGEMEINES ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN1.1 EinleitungWillkommen auf der Webseite der CARAUKTION AG, vertreten durch verschiedene Mitglieder der CARAUKTION und eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter der Nummer CH-130.3.011.127-9. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der CARAUKTION AG, Mühlenenstrasse, 8856 Tuggen, Schweiz, regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von CARAUKTION, einschliesslich der Auktionsbedingungen, ab dem 30.04.2004. Die nachfolgenden Bedingungen sollen dazu beitragen, dass carauktion.ch ein sicherer Ort für Käufer und Verkäufer ist. CARAUKTION kann die Risiken, die mit der Durchführung von Geschäften mit unbekannten Personen verbunden sind, nicht kontrollieren. Mitglieder könnten, obwohl dies nicht zulässig ist, falsche Informationen liefern oder andere Verhaltensweisen zeigen, die unzulässig oder gesetzeswidrig sind oder in sonstiger Weise eine Verletzung der Pflichten der Mitglieder aus diesen Geschäftsbeziehungen darstellen. Dementsprechend sind CARAUKTION, seine Vertreter und Mitarbeiter für die Rechtsbeziehung, die aus einer oder in Verbindung mit einer Auktion entsteht, nicht verantwortlich. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundendienst. Telefonnummer: 055-445 27 25 1.2 Anmeldung
1.3 Kein Anspruch auf NutzungEs besteht kein Anspruch auf Anmeldung und Nutzung unserer Dienstleistungen. CARAUKTION ist frei, eine Anmeldung abzulehnen oder ein Mitglied auszuschliessen. Die Auktionsplattform von CARAUKTION kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Nutzer bzw. Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber CARAUKTION erwachsen. 1.4 GebührenDie Anmeldung sowie das Bieten auf carauktion.ch sind kostenlos. CARAUKTION erhebt beim Anbieter für das Einstellen eines Produktes auf carauktion.ch eine Einstellgebühr, deren Höhe aus dem jeweils aktuellen Kostenreglement hervorgeht. Der Anbieter hat im Falle des Vertragsschlusses eine Abschlussgebühr an carauktion.ch zu zahlen, deren Höhe aus dem jeweils aktuellen Kostenreglement hervorgeht. Die vorgenannten Kosten für den Anbieter werden nach jeder Auktion in Rechnung gestellt und sind per sofort fällig. Die Rechnungsstellung sowie die Zahlungsbedingungen befinden sich im aktuellen Kostenreglement. Anbietern ist es nicht erlaubt irgendwelche Gebühren von CARAUKTION auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern. Diese Kosten müssen deshalb im Mindestpreis einkalkuliert sein. Bei einem Vertragsabschluss wird eine Auktionsgebühr erhoben, welche sofort fällig und dem Käufer verrechnet wird. Die Höhe der Gebühr ist unter Preise ersichtlich. 2. AUKTIONSBEDINGUNGEN2.1 ÜbersichtCARAUKTION stellt eine Plattform für Internet-Auktionen zur Verfügung, auf welcher Fahrzeuge gehandelt werden. Die Preisfindung gestaltet sich durch Angebot und Nachfrage. Der Marktplatz von CARAUKTION ist keine übliche Auktion im Sinne des Obligationenrechts. Das Auktionsende kann wie folgt erfolgen:
3. ANGEBOT - EINSTELLEN EINES PRODUKTES3.1 DefinitionDas Einstellen eines Produktes zwecks Durchführung einer Online-Auktion stellt eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt mit dem Meistbietenden, bzw. mit dem Bieter zum "Sofort kaufen - Preis" (bei Auktionen mit einem "Sofort kaufen - Preis"), dar. Der Anbieter definiert pro Auktion den Mindestpreis (gemäss den Rahmenbedingungen unter Punkt 4 bei So funktionierts) ggf. einen Sofort kaufen - Preis und die Zahlungs- und Lieferbedingungen. Der Anbieter verpflichtet sich, im Angebot wahrheitsgemässe Angaben über das zu verkaufende Produkt zu machen. Wenn in der Angebotsbeschreibung nichts anderes vermerkt ist, stehen dem Käufer gegenüber dem Anbieter bezüglich nicht offengelegte Mängel des Produktes die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zu. Der Anbieter hat die Pflicht die Fahrzeuge wahrheitsgetreu anzubieten. Verschönerungen oder Weglassen von wichtigen Informationen (Unfallauto) werden nicht toleriert und können den sofortigen Ausschluss von der Auktion bedeuten. 3.2 MindestpreisDer Anbieter kann einen Mindestpreis (=Startpreis) für seine Auktion (gemäss den Rahmenbedingungen unter Punkt 4 bei So funktionierts)definieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bereits das erste Gebot zu einer erfolgreichen Auktion führen kann und der Anbieter in diesem Fall verpflichtet ist, das Produkt zum gebotenen Preis zu verkaufen. 3.4 "Sofort kaufen" PreisDer Anbieter hat die Möglichkeit einen Preis für "Sofort kaufen" für sein Angebot festzusetzen. Hat der Anbieter einen Preis für "Sofort kaufen" festgesetzt, so wird dieser auf der Auktionsseite angezeigt und ein Bieter hat die Möglichkeit, zu jeder Zeit, nach Auktionsbeginn, ein Gebot in dieser Höhe abzugeben. Mit der Eingabe eines Gebotes in der Höhe des Preises für "Sofort kaufen" kommt der Vertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts zum festgesetzten Preis für "Sofort kaufen" zwischen dem Anbieter und dem Bieter umgehend zustande und die Auktion ist unmittelbar beendet. 4. ABGABE EINES GEBOTES FÜR EINE AUKTION4.1 DefinitionDie Eingabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme der Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt zum eingegebenen Gebotspreis dar, zuzüglich der Auktionsgebühr, dar. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Produkt zu den vereinbarten Konditionen (Auktionsgebühr, Zahlung, Transport etc.) und zum entsprechenden Preis zu kaufen, falls er bei Auktionsende den Zuschlag erhält. Die Abänderung oder die Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich. 4.2 FormDas Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske, Anbieten, auf der entsprechenden Auktionsseite eingegeben werden. Gebote in anderer Form, insbesondere Gebote per E-Mail an CARAUKTION, sind nicht gültig und unbeachtlich. 4.3 Korrektur der ProduktbeschreibungSollten Korrekturen bei einer Auktion nach einem Gebot erfolgen und bedeuten diese eine Qualitätsminderung des Angebotes, so ist der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende der im Falle eines Abschusses der Auktion zu diesem Zeitpunkt einen Zuschlag erhalten würden, berechtigt, sein Gebot zurückzunehmen. In einem solchen Falle bitten wir den Bieter (bzw. die Bieter), uns ein Email an info@carauktion.ch zu senden. 5. ABSCHLUSS EINER AUKTION5.1 AuktionsdauerEine Auktion läuft normalerweise bis zum angegebenen Ende der Auktion. Wird innerhalb der letzten 10 Minuten ein Gebot abgegeben, so schliesst die Auktion zehn Minuten nach der Eingabe des letzten Gebotes. Gibt ein Bieter ein Gebot in der Höhe des Preises für "Sofort kaufen" ab, so ist die Auktion unmittelbar beendet. 5.2 ZuschlagMit dem Abschluss der Auktion kommt ohne weiteres, ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande. Gibt ein Bieter ein Gebot in der Höhe des Preises für "Sofort kaufen" ab, so kommt der verbindliche Kaufvertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts umgehend mit diesem Bieter zustande. Wurde kein Gebot abgegeben, so war die Auktion nicht erfolgreich. 5.3 Mitteilung des AuktionsendesCARAUKTION übermittelt im Falle einer erfolgreich abgeschlossenen Auktion Informationen über den Käufer an den Anbieter und Informationen über den Anbieter an den Käufer. Die Wiederverwendung dieser Informationen ist ausschliesslich erlaubt, um die der Auktion folgenden Verkaufstransaktionen korrekt zu beenden, z.B. indem die Anschrift des erfolgreichen Käufers für den Versand des Produkts genutzt wird. 5.4 Abwicklung des KaufesNach Auktionsende sind beide Parteien verpflichtet, sich gegenseitig zu kontaktieren. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Verkäufer. Sollte sich eine Partei nach mehreren Versuchen (mindestens zwei Mal per E-Mail und einmal per Telefon) der anderen Partei innerhalb 7 Tagen nicht melden, so kann letztere vom Kaufvertrag zurücktreten. Bitte senden Sie in diesem Falle ein Email an die andere Partei und eine Kopie an info@carauktion.ch. Erhält der Käufer die Fahrzeugrechnung von der CARAUKTION AG bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Fahrzeug- und Dienstleistungstotal im Eigentum der CARAUKTION AG. 5.5 Berücksichtigung von erfolglosen GebotenFür den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und einem erfolgreichen Bieter nicht zustande kommen sollte, behalten wir uns vor, dem Anbieter auf Verlangen auch die Adressangaben der übrigen Bieter (höchstes, erfolgloses Gebot zuerst) mitzuteilen, damit der Anbieter mit diesen in Verhandlungen treten kann. In einem solchen Falle wird die Abschlussgebühr auf der Basis des höchsten erfolgslosen Gebotes gemäss dem aktuellen Kostenreglement berechnet. 6. WEITERE ALLGEMEINE AUKTIONSREGELN6.1 Verbot der Manipulation von AuktionenDie Abgabe von Geboten für dasselbe Fahrzeug und/oder die Einflussnahme auf das eigene Bewertungsprofil durch Verwendung von mehreren Benutzernamen ist strikt untersagt. Pro Mitglied wird immer nur ein Benutzername und ein Passwort vergeben. Anbietern von Fahrzeugen ist die Manipulation des Preises eigener Produkte während des Auktionsvorgangs untersagt. Gebote zu eingestellten Fahrzeugen dürfen weder vom betroffenen Anbieter selbst, weder von Personen die in der selben Unternehmung wie der Anbieter selbst Tätig sind, noch vom Anbieter beauftragten Dritten abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist verboten. Ein Mitglied, das gegen obige Regeln verstösst wird bei Kenntnis durch CARAUKTION verwarnt und im Wiederholungsfalle ausgeschlossen. Eine entsprechend manipulierte Auktion wird annulliert und in der nächsten Woche wiederholt. 6.2 TransportkostenDie Transportkosten für die Lieferung des eingestellten Fahrzeuges, werden sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Verkäufer übernommen. 6.3 Zusätzliche BestimmungenDie Preise aller Produkte, die durch Anbieter bei der CARAUKTION eingestellt werden, verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern sie dieser unterliegen. Sollte ein Produkt nicht der Publikation entsprechen, so muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung des Produktes schriftlich davon in Kenntnis setzen. Der Käufer kann vom Verkäufer eine Nachbesserung verlangen. Sollte nach zweimaliger Nachbesserung der gewünschte Erfolg nicht eintreten und sollte keine andere Regelung zwischen Verkäufer und Käufer (z.B. Kaufpreisminderung) getroffen worden sein, so tritt eine Kaufvertragswandelung (Produktrücknahme und Kaufpreiserstattung durch den Verkäufer) in Kraft. 7. BESONDERE RECHTE VON CARAUKTIONUnbeschadet der übrigen Rechte von CARAUKTION gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, behält sich CARAUKTION das Recht vor, bei Vorliegen besonderer Umstände:
8. VERWARNUNG, SPERRUNG DES LOGIN UND AUSSCHLUSS VON MITGLIEDERNDa speziell ein virtueller Marktplatz sehr von der Seriosität seiner Mitglieder lebt, gelten die folgenden Grundsätze bezüglich dem Verwarnen und Ausschluss von Mitgliedern durch CARAUKTION, wenn CARAUKTION konkrete Anhaltspunkte für die nachfolgend beschriebenen Vorfälle vorliegen:
Wird ein Login gesperrt, fallen für die Freischaltung administrative Gebühren von CHF 300.00 an. Sobald dessen Zahlungseingang registriert ist, wird das Login sofort (SA, SO und gesetzliche Feiertage ausgeschlossen) wieder aktiviert. Eine Verwarnung, bzw. ein Ausschuss eines Mitglieds kann jederzeit auch erfolgen, wenn CARAUKTION ein sonstiges berechtigtes Interesse an einer Verwarnung, bzw. an einem Ausschluss eines Mitglieds hat. Einstellgebühren, Abschlussgebühren sowie Gebühren für Einstelloptionen zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Umtriebsentschädigungen sind auch bei einem Ausschluss weiterhin geschuldet. 9. KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFTFalls ein Mitglied seine Mitgliedschaft beenden möchte, so kann diese Kündigung jederzeit mit einer E-Mail an CARAUKTION an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@carauktion.ch. Die Voraussetzungen für eine solche Kündigung ist: Die Auktionen des Mitglieds sind vollständig abgeschlossen und die entsprechenden Käufe/Verkäufe abgewickelt. Der Kundendienst von CARAUKTION bestätigt mit einem E-Mail die Kündigung. 10. RECHTSSTELLUNG VON CARAUKTION
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON CARAUKTIONCARAUKTION haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch CARAUKTION entstehen. Eine Haftung von CARAUKTION für direkte Schäden bei leichtem Verschulden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von CARAUKTION für indirekte Schäden oder für Folgeschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. CARAUKTION haftet nicht für Schäden, die Mitgliedern oder Dritten durch das Verhalten anderer Mitglieder entstehen. 12. SALVATORISCHE KLAUSELSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. 13. EINVERSTÄNDNIS MIT DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
14. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN AN DRITTECARAUKTION behält sich das Recht vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen. Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden. 15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTANDDiese Vereinbarung, einschliesslich der Auktionsbedingungen, der Auktionen, sowie der zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem materiellen Schweizerischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten zwischen einem Mitglied und CARAUKTION AG, CH-6430 Schwyz (SZ). |